Die Regierung von Belarus wird vom Ministerrat der Republik Belarus (belarussisch Савет Міністраў Рэспублікі Беларусь, Sawet Ministrau Respubliki Belarus), dem zentralen Organ der Exekutive von Belarus, wahrgenommen. Sein Status ist in Kapitel 5 (Artikel 106–108) der belarussischen Verfassung festgeschrieben. Der Ministerpräsident wird vom belarussischen Präsidenten mit Zustimmung des Repräsentantenhauses, dem Unterhaus von Belarus, ernannt.
Die Regierung setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten, den stellvertretenden Ministerpräsidenten, den Ministern, dem Leiter der Präsidialverwaltung und den Vorsitzenden der Staatsausschüsse, welche zwar keine Minister sind, aber der Regierung trotzdem angehören. Der Ministerpräsident, der erste stellvertretende Ministerpräsident, die stellvertretenden Ministerpräsidenten, die Minister für Wirtschaft, Finanzen und auswärtige Angelegenheiten, der Leiter der Präsidialverwaltung und der Vorsitzende des staatlichen Kontrollausschusses bilden zusammen das Präsidium der Regierung.